Amtsausweis und Dienstausweis
Anfrage an: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
immer wieder werde ich mit der Behauptung konfrontiert, dass die amtlich tätigen Personen, sei es in Uniform (Polizei z.B., aber auch Staatsanwälte und Richter), sei es in zivil keinen Amtsausweis besäßen, sondern nur Dienstausweise. Diese Behauptung wird unterfüttert mit einer weiteren Behauptung, daß es seit längerem - hier unterscheiden sich die Angaben, manche sagen seit 8.5.1945, andere setzen ein späteres Datum - keine Beamten im urprünglichen Sinne gäbe, die berechtigt seien hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und für ihre Legitimation AMTSausweise hätten, sondern Angestellte von Firmenstrukturen, die mit DIENSTausweisen ausgerüstet worden seien. Diese wiederum könnten keine hoheitlichen Aufgaben im ursprünglichen Sinne durchführen.
Ich bin verwirrt und verunsichert. Teilen Sie mir bitte den Sachstand mit. Sigmar Gabriel sprach von einer GmbH in Bezug auf die BRD. Das klingt beunruhigend, geradezu reichsbürgermäßig.
Viele Grüße!

Für Ihre Gerechtigkeit
@Doc_Heinrich_Fiechtner

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Dr. Heinrich Fiechtner
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