Gericht

Die Rechtsprechung (Judikative) stellt neben der Gesetzgebung (Legislative) und der vollziehenden Gewalt (Exekutive) eine der drei im Grundgesetz garantierten Staatsgewalten dar. Das aus Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz folgende Gewaltenteilungsprinzip dient der Verteilung der politischen Macht und damit der Mäßigung der Staatsherrschaft. (vgl. @BRDkeinStaat)

Gerichtsbarkeiten

Die rechtsprechende Gewalt ist nach Artikel 92 Grundgesetz den Richterinnen und Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/gericht_node.html

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