Daneben werden vor den ordentlichen Gerichten auch Familiensachen und Angelegenheiten der sogenannten "freiwilligen Gerichtsbarkeit" behandelt. Letzteres sind z.B. Betreuungs-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen.
Von den genannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sind die Verfahren zu unterscheiden, welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten betreffen. Auch diese Verfahren gehen vor die ordentlichen Gerichte.