Der sogenannte Verfassungsschutz(richtiger wäre Grundgesetzschutz, da die BRD keine Verfassung, sondern nur ein als Provisorium angesetztes Grundgesetz besitzt) ist in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der Republik Österreich (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) eine offizielle Institution im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums als Inlandsgeheimdienst zum Erhalt der staatsähnlichen Besatzungskonstrukte. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die dem jeweiligen Innenminister des Landes unterstehen.

Seit 2018 stuft der „Verfassungsschutz“ der BRD bereits die Befürwortung des deutschen Nationalstaates und das Streben nach Wahrung der nationalen Einheit des Deutschen Volkes im ethnischen Sinne als „verfassungsfeindlich“ ein.[1]

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