"Die Rentenanpassung kann dazu führen, dass Sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass jede Erhöhung der Rente voll steuerpflichtig ist – anders als der Rest Ihrer Rente, von der immer ein Teil steuerfrei bleibt. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, betrifft das 114.000 Ruheständler."