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👍 Freispruch am 4. November 2021 beim Amtsgericht Landshut vom Vorwurf des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (Maskenattest im Freien bei einer Demo) und einem Strafbefehl über 4.000,-€!

‼️ Sogar die Staatsanwältin selbst hatte einen Freispruch beantragt!

👉 Meinem Beweisantrag, dass im Freien schon deshalb eine Maskenpflicht rechtswidrig ist, weil im Freien Infektionen gar nicht stattfinden, ist das Gericht nicht gefolgt.
Es hat schon aufgrund fehlender Täuschungsabsicht und fehlenden Vorsatzes freigesprochen ...

👉 Diese Entscheidung war freilich die einzig richtige Entscheidung, sie ist nur leider seit Einführung der Corona-Epidemie zur Ausnahme geworden.
👍 Aber es gibt noch Richter und Staatsanwälte, die Recht und Gesetz nicht nur kennen, sondern auch anwenden.

🙏 Das lässt wirklich darauf hoffen, dass der Rechtsstaat auch im Corona-Recht noch existiert oder jedenfalls wiederbelebt wird…

🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht Heidelberg,
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
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