Ein unnötiger Sieg

Heute fand vor dem Landgericht Bochum der letzte Verhandlungstag im Berufungsverfahren gegen meine Mandantin TM statt, die von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen angeblichen Gebrauches eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses angeklagt worden war.

Gegen den ausstellenden Arzt Dr. T. ist ebenfalls ein Verfahren vor dem Schöffengericht anhängig. Ihm werden mindestens zwei Dutzend angeblich falsche Attestierungen vorgeworfen. In jenem Verfahren werden reihenweise die Patienten und Patientinnen dazu genötigt, öffentlich vor Publikum ihre Krankengeschichte darzulegen, obwohl längst erkennbar ist, dass nur ein Freispruch in Betracht kommt, weil es keinen einzigen tragfähigen Anhaltspunkt für eine falsche Attestierung gibt.

Auch meine Mandantin hatte dort aussagen müssen. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht wurde sie freigesprochen, weil mindestens der Vorsatz fehlte. Es war aber erkennbar, dass darüber hinaus wohl auch kein falsches Attest vorlag, denn sie hatte eine klare und glaubhafte Krankheitsgeschichte.

Dieser Freispruch wurde nun bestätigt, freilich nachdem sie auch hier ein weiteres Mal vernommen worden war.

Bei all den Verfahren ist schon nicht klar, wo überhaupt der Anfangsverdacht gelegen haben mag. In der Juristerei nennt man es eine unzulässige "Schweinehund-Theorie", wenn einem Angeklagten etwas unterstellt wird und aufgrund dieser Unterstellung weitere Unterstellungen folgen. So ist es hier. Es wurde keine einzige falsche Attestierung festgestellt, aber alle Atteste wurden nach und nach eingezogen und die Praxis des Arztes durchsucht mit der Begründung, dass er falsche Atteste ausstelle.

Der Polizist, der die Durchsuchung leitete, konnte sich angeblich an den Anfangsverdacht nicht erinnern! Hier wird es in den noch laufenden Verfahren weiteren Aufklärungsbedarf geben.

Erkennbar ist jedenfalls bereits jetzt, dass die Staatsanwaltschaft bestenfalls ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat, schlimmstenfalls bewusst zur Abschreckung einen Schauprozess führen will.

Tröstlich ist, dass es wohl keine Verurteilungen geben wird. Die öffentlichen Verfahren waren und sind jedoch völlig überflüssig.

@RAStBChrisMoser
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