Ein unnötiger SiegHeute fand vor dem
Landgericht Bochum der letzte Verhandlungstag im Berufungsverfahren gegen meine Mandantin TM statt, die von der Staatsanwaltschaft Bochum wegen angeblichen
Gebrauches eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses angeklagt worden war.
Gegen den
ausstellenden Arzt Dr. T. ist ebenfalls ein Verfahren vor dem
Schöffengericht anhängig. Ihm werden mindestens zwei Dutzend angeblich falsche Attestierungen vorgeworfen. In jenem Verfahren werden reihenweise die
Patienten und Patientinnen dazu genötigt, öffentlich vor Publikum ihre Krankengeschichte darzulegen, obwohl längst erkennbar ist, dass
nur ein Freispruch in Betracht kommt, weil es
keinen einzigen tragfähigen Anhaltspunkt für eine falsche Attestierung gibt.
Auch meine Mandantin hatte dort aussagen müssen. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht wurde sie freigesprochen, weil
mindestens der Vorsatz fehlte. Es war aber erkennbar, dass darüber hinaus wohl
auch kein falsches Attest vorlag, denn sie hatte eine klare und glaubhafte Krankheitsgeschichte.
Dieser
Freispruch wurde nun
bestätigt, freilich nachdem sie auch hier ein weiteres Mal vernommen worden war.
Bei all den Verfahren ist schon
nicht klar, wo überhaupt der Anfangsverdacht gelegen haben mag. In der Juristerei nennt man es eine
unzulässige "Schweinehund-Theorie", wenn einem Angeklagten etwas unterstellt wird und
aufgrund dieser Unterstellung weitere Unterstellungen folgen. So ist es hier. Es wurde keine
einzige falsche Attestierung festgestellt, aber alle Atteste wurden nach und nach eingezogen und die
Praxis des Arztes durchsucht mit der Begründung, dass er falsche Atteste ausstelle.
Der
Polizist, der die Durchsuchung leitete,
konnte sich angeblich an den Anfangsverdacht nicht erinnern! Hier wird es in den noch laufenden Verfahren
weiteren Aufklärungsbedarf geben.
Erkennbar ist jedenfalls bereits jetzt, dass die
Staatsanwaltschaft bestenfalls ihre
Hausaufgaben nicht gemacht hat, schlimmstenfalls bewusst zur Abschreckung einen
Schauprozess führen will.
Tröstlich ist, dass es wohl keine Verurteilungen geben wird. Die öffentlichen Verfahren waren und sind jedoch völlig überflüssig.
@RAStBChrisMoser