Aktuell
Das Verteidigerteam – Martin Schwab, Sven Lausen, Tobias Weißenborn – rügt die Mangelhaftigkeit der Anklageschrift, es läge damit ein Befassungsverbot für das Amtsgericht vor. Begründung: die Anklage sei u.a. von der Generalstaatsanwaltschaft ohne vollständige Kenntnis des Videos erstellt worden, das einem der beiden Tatvorwürfe zugrunde liegt.
(Foto Werner Bergholz)

‼️ Wir alle
stehen hinter
Sucharit Bhakdi ‼️


#FreispruchFürBhakdi


Dr. Alexander Christ,
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