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Das Verteidigerteam – Martin Schwab, Sven Lausen, Tobias Weißenborn – rügt die Mangelhaftigkeit der Anklageschrift, es läge damit ein Befassungsverbot für das Amtsgericht vor. Begründung: die Anklage sei u.a. von der Generalstaatsanwaltschaft ohne vollständige Kenntnis des Videos erstellt worden, das einem der beiden Tatvorwürfe zugrunde liegt.
(Foto Werner Bergholz)
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