Aktuell
Fall Ulrike Guérot

Ich habe mich soeben mit dem Prozeßbevollmächtigten von Ulrike #Guérot ausgetauscht, der die erstinstanzliche klageabweisende Entscheidung vor dem #Arbeitsgericht #Bonn bestätigt hat. Laut dem Berliner Kollegen Rechtsanwalt Tobias Gall erfolgte bisher naturgemäß nur eine mündliche Urteilsbegründung, die allerdings auf einer, so Gall, »sicher falschen Argumentation« aufbaue, die die Klägerin Ulrike Guérot sehr zuversichtlich für die Berufungsinstanz stimme. Das Verfahren geht also in der zweiten Instanz weiter. #UniversitätBonn

👉 Zum Tweet:
https://x.com/acundp/status/1783117513439564222?s=52&t=UA6I04AtqYx_hMbQsaunrQ


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers
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