CHRIST'S PERSPEKTIVEN
Heute aus Schorndorf, Amtsgericht...Maskenattest bei Versammlung nicht überprüft, abgeladene Zeugen und am Ende eine Einstellung auf Staatskosten!
+++ Diesmal war ich vor dem
Amtsgericht in Schorndorf. Es ging um einen
Verstoß gg. die "Maskenpflicht" während einer Versammlung im April '21. Meine Mandantin verfügte aber über ein ärztliches
Attest.
+++ Gegen den Bußgeldbescheid legte sie
Einspruch ein. Mit Erfolg: ich konnte eine
Einstellung & Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse erwirken.
+++ Damit aber tat sich die Richterin schwer, denn sie hatte die
beiden Polizisten als Zeugen abgeladen. Ich konnte sie jedoch überzeugen, daß meiner
Mandantin kein Nachteil daraus entstehen darf. Somit wurde es zwar kein Freispruch, aber zumindest eine Einstellung bei Kostenerstattung.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
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