Aktuelles
‼️ Dauer des Genesenenstatus auf nur noch drei Monate verkürzt & damit halbiert ‼️

🔻 90 statt 180 Tage: So lange soll laut Robert-Koch-Institut der Status als Genesener fortan gültig sein. Danach wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen.

🔻 Die Neuregelung ist bereits am 15. Januar 2022 durch eine Änderung der entsprechenden Richtlinien des RKI in Kraft getreten.

🔻 Gemäß Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 weist das RKI aus, welche fachlichen Vorgaben ein Genesenennachweis erfüllen muß.

🔻 Ein Genesenennachweis muß folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muß durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muß mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.

‼️ Das RKI gibt an: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern." Mit anderen Worten: Nun legt alleine das RKI fest, wie lange ein solcher Nachweis Geltung besitzt!

👉🏻 RKI-Webseite mit den Änderungen

🔺 Während in Deutschland also die Geltungsdauer des Genesenenstatus drastisch verkürzt wird, hat die Schweiz diesen dagegen gerade auf 12 Monate verlängert.

🔺 Das RKI veröffentlichte zudem neue Empfehlungen zu den Corona-Quarantäneregeln. Generell sollen sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten & die Isolierung von Erkrankten künftig an einer „Sieben-Tage-Regel“ orientieren. Enden die sieben Tage ist es möglich sich mit einem negativen PCR- oder Schnelltest „freizutesten“. Allerdings müssen Erkankte zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein. Ohne Test sollen Quarantäne und Isolierung jeweils zehn Tage dauern.

👉🏻 Zur Meldung bei RT

👉🏻 Eine ausführlichere Erläuterung der Rechtslage findet sich bei netzwerkkrista

👉🏻 Kritisch sind hier meines Erachtens drei Fragen:

Erstens, ab wann genau gilt die Neuregelung? Das RKI gibt an, ab 15. Januar 2022. Das kann meiner Auffassung nach nur bedeuten, daß alle Genesenennachweise, die vor dem 15. Januar 2022 ausgestellt wurden, sechs Monate Geltung haben, selbst wenn der 28-Tage-Zeitraum ab Testnachweis der Infektion erst nach dem 15. Januar endet. Es gilt grundsätzlich das Rückwirkungsverbot für amtliche Regelungen, außer es wird gesondert angeordnet und begründet. Aber: es kursieren Meldungen über nachträglich geänderte Genesenen-Bescheide. Beispiel: PCR-Test am 22.12.21, Genesenenstatus beginnt am 19.1.22, nach der neuen Regelung also nach dem 15.1.22. Kommt nun ein neuer Bescheid? Ich meine, nein: Bestandsschutz! Und: QR Code existiert!

⓶ Zweitens halte ich es für skandalös, daß die Regierung hier die Änderung durch einen Trick auf das RKI, eine nur nachgeordnete Bundesbehörde, verlagert. Wie kann die Regierung es verantworten, diese wichtige Entscheidungskompetenz dem hoch umstrittenen RKI zu übertragen? Und das noch dazu durch diesen Verordnungstrick? Das RKI kann dies zukünftig beliebig ändern & kündigt dies sogar schon an. Während in Deutschland der Stand der Wissenschaft offenbar eine Verkürzung der Geltungsdauer erfordern soll, scheint andernorts, siehe Schweiz, eine andere Wissenschaft zu gelten... unglaublich!

Weitgehende Auswirkungen wird die Änderung für den Bereich der Pflegekräfte haben: Genesene Pflegekräfte hätten zuvor den bisherigen Zeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Nun wird dies unmöglich gemacht! Ich meine, der Personalnotstand im Pflegekräfte-Bereich wird hierdurch wohl weiter verschärft werden.

Auch für Genesene soll also der Druck zur Impfung erhöht werden. Ich meine, es gibt nur einen Weg:
Das alles nicht mitmachen!


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WANN IST
DEINE ROTE LINIE
ÜBERSCHRITTEN?
LÄNGST!

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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

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