Dresden verbietet Versammlungen des "maßnahmenkritischen Klientels" per Allgemeinverfügung

Ein neuer Höhepunkt an Totalitarismus: Die Stadt Dresden hat per Allgemeinverfügung
👉 die hier einsehbar ist
pauschal alle Versammlungen des "maßnahmenkritischen Klientels" am 22. Januar 2022.

👉 Untersagt sind alle Versammlungen, welche den gemeinschaftlichen Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Hygienemaßnahmen, Impfungen etc.) zum Gegenstand haben bzw. darauf Bezug nehmen.

👉 Dies gilt sowohl für sich fortbewegende Versammlungen (Aufzüge und sogenannte „Spaziergänge“), als auch für stationäre Versammlungen (Kundgebungen).

🟨 Das Verbot ergeht auf Grundlage einer Gefahrenprognose, wonach davon auszugehen ist, daß es im Zusammenhang mit einem zentralen Spaziergang der maßnahmenkritischen Klientel am kommenden Sonnabend in Dresden zu massiven Verstößen gegen die Corona-Schutz-Vorschriften oder Strafnormen kommen wird. 🟨

👉 Zur Seite der Stadt Dresden

👉🏿 Mein Kommentar: Das ist natürlich und ganz eindeutig rechtswidrig. Ein solches Verbot verstößt gegen das grundgesetzlich verankerte Demonstrationsrecht, selbst wenn sich in Sachsen kein Gericht findet, das dies feststellt. Dazu braucht man nicht Rechtswissenschaft studiert zu haben, um zu erkennen, daß eine derart pauschalisierende Allgemeinverfügung keinen Bestand haben kann. Zudem beruht die "Gefahrenprognose" offenbar nur darauf, daß man jetzt schon weiß, wie Versammlungen ausgehen werden, nämlich mit Verstößen gegen die Verordnungen, gegen die sie sich richten... Ein unglaublicher weiterer Akt des um sich greifenden Totalitarismus.

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DIE ROTE LINIE
IST
ÜBERSCHRITTEN!

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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
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