Aktuell
‼️ Was soll für Arbeitnehmer ab dem 20. März 2022 gelten ⁉️
🔹 Die Homeoffice-Pflicht wird nicht verlängert. Aber Arbeitgeber dürfen ab dem 20. März eine Maskenpflicht verhängen und weiterhin wöchentliche Tests anbieten.
🔹 Ferner ist vorgesehen, daß die Arbeitgeber künftig selbst die
Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem
betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen.
🔹Auch über Schutzmaßnahmen wie
Abstands- und Hygieneregeln sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Unternehmen können danach künftig weiterhin ihre Mitarbeiter dazu verpflichten,
Masken zu tragen, stellte ein Ministeriumssprecher klar.
🔹 Corona-Tests: Die Betriebe können sich zwar entscheiden, diese einmal die Woche kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie können allerdings ihre Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, diese auch zu nutzen. Bisher müssen Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche Tests anbieten.
🔹 Damit entfällt auch die betriebliche 3-G-Regelung, nach der Beschäftigte entweder
Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen.
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DIE ROTE LINIE
IST EINE LINIE
ZWISCHEN FREIHEIT UND UNRECHT...
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
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