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⁉️ Was droht nun mit neuem IfSG? Ganzes Bundesland kann zum Hotspot erklärt werden ⁉️

Nach Kritik aus dem Kreis der Bundesländer hat Gesundheitsminister Lauterbach klargestellt, daß seiner Auffassung nach auch ein ganzes Bundesland Hotspot sein könne.

Die Schutzmaßnahmen liefen jetzt nicht aus, sondern noch für zwei Wochen bis 2. April weiter, erläuterte Lauterbach.

Es könne sein, daß die Fallzahlen dann schon stabiler seien oder sinken – wenn nicht, könnten Auflagen in „Hotspots“ sogar verschärft werden. „Wenn ein Bundesland jetzt sehr viele Hotspots hat, dann setzt sich quasi das Bundesland aus Hotspots zusammen", so Lauterbach.

Der SPD-Politiker rief insbesondere ungeimpfte Ältere auf, sich angesichts hoher Infektionszahlen unbedingt impfen zu lassen und behauptet weiter evidenzfrei: „Sie stehen im höchsten Risiko.“

„Wir können nicht immer weiter die Freiheitsrechte der gesamten Bevölkerung begrenzen, nur weil zehn Prozent der Über-60-Jährigen nicht impfbereit sind“, sagte er am Sonntagabend im ARD-„Bericht aus Berlin“.

Er warb abermals für eine allgemeine Impfpflicht und dafür, daß die beiden im Bundestag vorliegenden Entwürfe für eine Impfpflicht ab 18 und ab 50 Jahre zusammengeführt werden könnten. Es sei auch mit der Union zu sprechen, denn es gelte, „aus Staatsräson“ zusammenzuhalten.

👉 Zum Bericht in der FAZ

👉 Mein Kommentar:
✖️
Mit dem Verweis auf die "Staatsraison" offenbart Lauterbach einmal mehr, was tatsächlich hinter all den Maßnahmen des Hygieneregimes der vergangenen zwei Jahre steckt. Hier hat sich eine Politikerclique zusammengetan und offensichtlich verabredet, die Grundrechte in Deutschland systematisch auszuhebeln, um totalitären Machtphantasien Raum geben zu können.

✖️ Wir wissen längst, daß es nie eine Überlastung des Gesundheitswesens gab, nie eine
virusbedingte Übersterblichkeit, dafür aber jetzt eine Impfstoff-bedingte Sterblichkeitserhöhung, keine valide Nachweismöglichkeit für das Virus, nie einen nachgewiesenen Nutzen von Masken, AHA und anderem Unsinn.

✖️ In Urteilen können wir lesen, daß der Staat hier lediglich das Gefühl gehabt habe (und nach Ansicht von Gerichten sei das ausreichend gewesen), es läge eine Gefahr durch das Virus vor, aber tatsächlich geprüft, ob dem auch so ist, hat das bis heute kein einziges Gericht.

✖️ Diese Schutzmaßnahmen waren und sind lediglich Maßnahmen zur Einschränkung von Freiheits- und Grundrechten, nichts mehr und nichts weniger, aus Staatsraison.

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