„Freedom Day light“ am 1. März
„Fast alle Test- und Maskenpflichten“ sollen nun vorzeitig zum 1. März 2023 auslaufen, so eine Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 14. Februar 2023.

▪️ Ab dem 1. März 2023 bestehe dann lediglich noch eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, wenn man Zugang zu einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim suche.

▪️ Doch auch diese Pflicht soll bald gekippt werden – nämlich zum 7. April 2023, dem Stichtag, an dem Paragraph 28b des „Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“, kurz Infektionsschutzgesetz (IfSG) offiziell ausläuft. So wird es also auch nach dem 1. März 2023 wieder weitere fünf Wochen dauern, bis am 7. April der endgültige „Freedom Day“ in Sachen Covid-19-Maßnahmen "gefeiert" werden kann.

👉 Zum Bericht in der EpochTimes

▪️ Lauterbach: Weitere Corona-Maßnahmen fallen zum 1. März. Mit Hinweis auf stagnierende Inzidenzen, auf die stabile Lage in Krankenhäusern und auf die zuletzt stark gesunkene Mortalität sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Der Erfolg dieser konsequenten Politik gibt uns Spielraum, die Corona-Maßnahmen früher zu lockern als geplant. Deswegen haben wir mit den Gesundheitsministern der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen.“

▪️ Konkret bedeute dieses "fast", so Lauterbach weiter: „Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten.“ Wer also Patienten oder Heimbewohner besuche bzw. wer Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. Die Maskenpflicht für Besucher werde zum 7. April auslaufen, so der Minister. „Und dann ist auch eine Fortführung nicht mehr geplant.“

©️ Mein Kommentar:
Ist dies das Ende von Corona? Wenn ja, dann endet es so, wie ich es schon seit langem vermutet habe: es endet banal.

Langsames Auslaufen der Maßnahmen, nach und nach, so daß bei vielen ein Gefühl des Unbehagens bleiben wird. Kein Ende mit Knall, keines, das andeuten würde: es ist für immer vorbei, oder: wir habe verstanden, es war falsch, wir beenden es sofort. Stattdessen ein schrittweises Ausplätschern mit Rückkehrvorbehalt.

Und dazu die immer wiederkehrende Aussage: wir sind doch gut durchgekommen, die Maßnahmen haben es ermöglicht, es jetzt auslaufen lassen zu können... Unerträglich.

Keine Aufarbeitung von offizieller Seite. Kein Untersuchungsausschuß. Worte leerer Entschuldigungsversuche ja, die haben wir mehrfach gehört: manche Maßnahme sei übertrieben gewesen. Das aber reicht nicht. Eine echte Aufarbeitung ist notwendiger denn je.
👉 Die Anwälte für Aufklärung treffen sich in wenigen Tagen zu ihrem nächsten (dem 16.) Treffen, um genau darüber zu sprechen. 👉 Das ZAAVV stellt den Fragebogen für Betroffene der "Maßnahmen" des Corona-Regimes zur Verfügung. Wer an der Aufarbeitung mitwirken möchte, kann dies jetzt tun! Wo offizielle Seiten versagen, sind wir, die Bürger, gefragt!


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers
»Corona-Staat« (Rubikon)
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