Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Pressemitteilung Haintz-legal: Verwaltungsgericht Stuttgart hebt Versammlungsverbot auf, "Galerie der Pandemie" in Schwäbisch Gmünd findet statt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unserem Eilantrag (§ 80 V VwGO) stattgegeben und die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs unserer Mandantin gegen das von der Stadt Schwäbisch Gmünd ausgesprochene Versammlungsverbot wiederhergestellt. Die "Galerie der Pandemie" kann daher vom Donnerstag den 25. bis Samstag den 27. Mai 2023 auf dem Marktplatz in Schwäbisch Gmünd stattfinden, jeweils von 11 bis 17 Uhr.
Das ursprüngliche Versammlungsverbot kann nur als grob willkürlich und eklatant verfassungswidrig bezeichnet werden. Zur Begründung hatte die Stadt Schwäbisch Gmünd u. a. angeführt, dass die Außengastronomie belästigt werde, es wurden vermeintliche Straftaten herbeigeredet, eine Versammlungsqualität wurde verneint, weshalb mit einer unzulässigen Sondernutzung "argumentiert" wurde. Der Verfasser regt an, der Stadt Schwäbisch Gmünd ein paar Exemplare des Grundgesetzes zur Lektüre und Rechtsfortbildung zu übermitteln, da offenkundig versucht wurde, eine offenbar nicht erwünschte Aufarbeitung der "Kollateralschäden" der Corona-Politik zu verhindern. Ähnliche Versammlungen - auf weniger repräsentativen Plätzen - wurden in der Vergangenheit genehmigt. Das Demo-Team in Schwäbisch-Gmünd hat bereits über 200 Demonstrationen sicher und rechtskonform über die Bühne gebracht. Der Versuch der Stadt Schwäbisch-Gmünd, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken ist heute kläglich gescheitert.

Die Verbotsverfügung kann hier, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart hier heruntergeladen werden.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
www.haintz-legal.de
(RA_MarkusHaintz auf Twitter)
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