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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
Landgericht München I

In der heutigen Berufungsverhandlung wurde der jüdische Mandant wegen des Verstoßes gegen § 130 Abs. 3 StGB in der Begehungsweise der „Verharmlosung“ zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt.

Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt „Wehret der Anfängen“ künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.

Eine gefährliche Entwicklung im Rahmen der Rechtssprechung zum § 130 Abs. 3 StGB. Der Freispruch für Prof. Bhakdi stellt in diesem Zusammenhang lediglich die Ausnahme dar.

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