4 Monaten; 2.) Abtreibung mit der sog. Wassersackmetho- de (water bag method); 3.) die Eltern sollten keinen Kontakt mit Chemikalien und Strahlung gehabt haben; 4.) beide El- ternteile mussten bei guter Gesundheit sein und aus Fami- lien stammen, in denen es in drei Generationen keine Ge- webe- oder Organtransplantationen gegeben hatte; 5.) kei- ne Infektionskrankheiten. „Die Gewebe der frisch abgetriebe- nen Föten wurden sofort zur Vorbereitung der Zelle ins Labor geschickt.“14 Aus anderen Forschungsarbeiten ist bekannt, dass die er- folgreiche Entnahme von kultivierbaren Zellen nur gelingt, wenn keine Schmerzmittel verabreicht werden, die Abtrei- bung nicht vaginal, sondern per Kaiserschnitt vorgenommen wird, die Kinder entweder noch lebend tiefgefroren oder die für die Forschung benötigten Organe dem Kind noch bei le- bendigem Leib entnommen werden (Vivisection), um Verun- reinigungen mit Mikroorganismen sowie die sehr schnell ein- tretende Zellschädigung oder den Zelltod zu verhindern.15 Die Erforschung, Entwicklung, zum Teil auch die Produk- tion sowie die Testung von Impfstoffen baut auf einem blu- tigen Fundament auf. Forscher und Pharmazieunternehmen haben keine Skrupel, Kinder zu töten bzw. mit Eltern und Ärzten zu kooperieren, die bereit sind, Kinder zu ermorden und die Organe dieser Kinder der Arzneimittelforschung und Impfstoffentwicklung zur Verfügung zu stellen. Dietrich Bon- hoeffer schrieb in seiner Ethik: „Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, ver- wirrt nur die einfache Tatsache, dass Gott hier jedenfalls ei- nen Menschen schaffen wollte und dass diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord.“16 Doch liegen die Abtreibungen nicht schon Jahre zurück? Wären die Kinder nicht sowieso abgetrieben worden? Ret- ten die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse und Impf- stoffe nicht zahlreiche Leben? 1.) Der Mord an einem Kind bleibt unabhängig von juristischen Verjährungsfristen und Güterabwägungen eine Gräuelsünde vor dem heiligen Gott und Schöpfer des Lebens, denn Gottes Wort sagt: „Du sollst nicht morden“ (2 Mose 20,13; vgl. 1 Mose 9,6). 2.) Auch wenn das Kind sowieso abgetrieben worden wäre: Die Umstän- de der Organentnahme zu Forschungszwecken verschärfen die Grausamkeit der Kindstötung und fügen zusätzlich noch das Unrecht der Leichenschändung hinzu. 3.) Das Kind als eigener Rechtsträger wurde nicht gefragt, ob es der Verwen- dung seiner Organe zu Forschungszwecken zustimmt. Die Verwendung der Organe und die andauernde Nutzung der geklonten Zellen der getöteten Kinder ist somit ein Verstoß gegen das siebte Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ (2 Mose 20,15). 4.) Der Schutz und die Rettung von Menschenleben rechtfertigt nicht die Ermordung von Kindern und den Dieb- stahl ihrer Organe zur Verwendung in der Arzneimittelfor- schung. Der gute Zweck (Rettung von Menschenleben), hei- ligt nicht die Mittel (Tötung von Menschenleben). Wer sich mit den aktuellen Corona-Impfstoffen impfen lässt, zieht wissentlich oder unwissentlich einen persönlichen