4 Monaten; 2.) Abtreibung mit der sog. Wassersackmetho-
de (water bag method); 3.) die Eltern sollten keinen Kontakt
mit Chemikalien und Strahlung gehabt haben; 4.) beide El-
ternteile mussten bei guter Gesundheit sein und aus Fami-
lien stammen, in denen es in drei Generationen keine Ge-
webe- oder Organtransplantationen gegeben hatte; 5.) kei-
ne Infektionskrankheiten. „Die Gewebe der frisch abgetriebe-
nen Föten wurden sofort zur Vorbereitung der Zelle ins Labor
geschickt.“14
Aus anderen Forschungsarbeiten ist bekannt, dass die er-
folgreiche Entnahme von kultivierbaren Zellen nur gelingt,
wenn keine Schmerzmittel verabreicht werden, die Abtrei-
bung nicht vaginal, sondern per Kaiserschnitt vorgenommen
wird, die Kinder entweder noch lebend tiefgefroren oder die
für die Forschung benötigten Organe dem Kind noch bei le-
bendigem Leib entnommen werden (Vivisection), um Verun-
reinigungen mit Mikroorganismen sowie die sehr schnell ein-
tretende Zellschädigung oder den Zelltod zu verhindern.15
Die Erforschung, Entwicklung, zum Teil auch die Produk-
tion sowie die Testung von Impfstoffen baut auf einem blu-
tigen Fundament auf. Forscher und Pharmazieunternehmen
haben keine Skrupel, Kinder zu töten bzw. mit Eltern und
Ärzten zu kooperieren, die bereit sind, Kinder zu ermorden
und die Organe dieser Kinder der Arzneimittelforschung und
Impfstoffentwicklung zur Verfügung zu stellen. Dietrich Bon-
hoeffer schrieb in seiner Ethik: „Die Tötung der Frucht im
Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott
verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es
sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, ver-
wirrt nur die einfache Tatsache, dass Gott hier jedenfalls ei-
nen Menschen schaffen wollte und dass diesem werdenden
Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das
aber ist nichts anderes als Mord.“16
Doch liegen die Abtreibungen nicht schon Jahre zurück?
Wären die Kinder nicht sowieso abgetrieben worden? Ret-
ten die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse und Impf-
stoffe nicht zahlreiche Leben? 1.) Der Mord an einem Kind
bleibt unabhängig von juristischen Verjährungsfristen und
Güterabwägungen eine Gräuelsünde vor dem heiligen Gott
und Schöpfer des Lebens, denn Gottes Wort sagt: „Du sollst
nicht morden“ (2 Mose 20,13; vgl. 1 Mose 9,6). 2.) Auch wenn
das Kind sowieso abgetrieben worden wäre: Die Umstän-
de der Organentnahme zu Forschungszwecken verschärfen
die Grausamkeit der Kindstötung und fügen zusätzlich noch
das Unrecht der Leichenschändung hinzu. 3.) Das Kind als
eigener Rechtsträger wurde nicht gefragt, ob es der Verwen-
dung seiner Organe zu Forschungszwecken zustimmt. Die
Verwendung der Organe und die andauernde Nutzung der
geklonten Zellen der getöteten Kinder ist somit ein Verstoß
gegen das siebte Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ (2 Mose
20,15). 4.) Der Schutz und die Rettung von Menschenleben
rechtfertigt nicht die Ermordung von Kindern und den Dieb-
stahl ihrer Organe zur Verwendung in der Arzneimittelfor-
schung. Der gute Zweck (Rettung von Menschenleben), hei-
ligt nicht die Mittel (Tötung von Menschenleben).
Wer sich mit den aktuellen Corona-Impfstoffen impfen lässt,
zieht wissentlich oder unwissentlich einen persönlichen
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