⭕⭕⭕ 17.04.24: Bundesverfassungsgericht erteilt Bundesverfassungsschutz-Präsident und Bundesinnenministerin eine Lektion in SachenDemokratie (von Dr. rer. pol. Norbert Häring)
»Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden äußert.«
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