Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Die RKI-Files müssen dem Bundesverfassungsgericht, das die Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen vorwiegend anhand der Aussagen des RKI bewertete, Anlass sein, die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Entscheidungen zu hinterfragen.
Dass das RKI abhängig vom Gesundheitsministerium ist, also keine unabhängigen Expertisen erstellt, war den Richtern allerdings auch damals schon bekannt. Die Regierung hat ihre eigenen Maßnahmen jeweils vom eigenen Institut begründen lassen. Externe Experten wurden nicht gehört, auch nicht vom Gericht.

Die Wiederaufnahme von Verfahren sieht das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vor. Eine Überprüfung aber MUSS möglich und zulässig sein. Letztlich müssten die Verfassungsrichter eigeninitiativ eine solche Wiederaufnahme durchführen, um ihre (sicher nur irrtümlich abgeurteilten, oder?) Verfassungsbrüche zu heilen. Sie wissen es ja nun besser, Multipolar sei Dank.
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