Das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz OWIG wurde vom Bundestag der BRD-GmbH am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen.
Seitdem existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage.
Nur dass die sich nicht für Gesetze interessieren, die machen einfach was sie wollen.
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