Wer seinem Gewissen noch folgen möchte, kann das gerne noch tun 🙏🏻


Wichtige Info von RA Dirk Sattelmaier:

Wer bis zu seinem 60. Lebensjahr nicht gedient hat, kann im Kriegs- bzw. Notfall eingezogen werden. Daher ist es wichtig, JETZT nach Artikel 4, Abs. 3 GG den Kriegsdienst zu verweigern. Bitte verbreiten, an alle Menschen, die das mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können.

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"Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Begründung für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb eines Monats beim Bundesamt einzureichen"


Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst
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