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Post aus StraĂburg, vom EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr MenschenrechteDer Gerichtshof hat unsere Beschwerde (siehe oben angehĂ€ngte Mitteilung und das Stichwort
Rastatt in diesem Kanal) abgelehnt. Der Richter sieht keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 6 der Konvention) noch der Religions- oder Versammlungsfreiheit (Art.9 und 11).
Rechtsanwalt Ralf Ludwig und ich werden uns noch nĂ€her dazu Ă€uĂern.
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Europ. Menschenrechtskonvention auf
dejure.org.
â> die
Konvention auf englisch.