Keine Krähe kratzt der anderen ein Auge aus.

Beide Organisationen bestehen aus einem Verband (Anstalt, Gewerkschaft, Verein) von juristischen Personen und sind somit im öffentlichen Recht verboten. [Immanuel kant]

Wenn das Gericht aus Menschen bestehen würde, dann gäbe es aus den Hoheitsrechten ( Natur-,Völker-, Menschenrecht) 55 Strafbescheide.

Lesen Sie hier alles über die verbotenen Organisationen
MS Office 2010 Activator: What You Need to Know