Keine Krähe kratzt der anderen ein Auge aus.
Beide Organisationen bestehen aus einem Verband (Anstalt, Gewerkschaft, Verein) von juristischen Personen und sind somit im öffentlichen Recht verboten. [Immanuel kant]
Wenn das Gericht aus Menschen bestehen würde, dann gäbe es aus den Hoheitsrechten ( Natur-,Völker-, Menschenrecht) 55 Strafbescheide.
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