Der Staat ist verpflichtet, das Wohl des Einwohners auf das Äußerste zu fördern. Art.73 UN Charta.
Ein Staat der diese Verpflichtung nicht eingegangen ist (Völkerrechtlich gemeint), ist kein Staat, weil er eben die staatliche Verpflichtung, nämlich.das Wohl des Einwohners auf das äußerste zu fördern, nicht einhält.
Er muss die Verpflichtung im Völkerrecht annehmen, nicht anerkennen.