Eigenmächtige Mobilfunkbetreiber
Bereits 2018 griff der Bundesrat bezüglich Mobilfunk-Grenzwerte in die Trickkiste. Der Verein Schutz vor Strahlung berichtete im August 2018:
«Bundesrat umgeht Mobilfunk-Grenzwert mit «Buebetrickli»: Neu soll der Grenzwert aus einem 24-Stunden-Durchschnitt berechnet werden anstatt – wie international üblich – dem gemessenen Spitzenwert entsprechen. Damit würden die bisherigen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung umgangen.»
Und dies entgegen dem Ständerat, der eine Grenzwerterhöhung im März 2018 zum zweiten Mal – wie bereits 2016 – abgelehnt hatte.
Seit Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G würden die in der Schweiz geltenden Strahlungsgrenzwerte massiv überschritten:
«5G: Swisscom und Sunrise erhöhen Strahlung eigenmächtig.»
Saldo schreibt: Fazit: Dank der neusten Lockerung des Bundesrates machen die Mobilfunkbetreiber nun was sie wollen – zu Lasten unser aller Gesundheit.
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