„[...] Weil die Tochter keine Coronatests machen möchte, darf sie die Schule nicht besuchen – auch nicht, wenn Leistungsnachweise geschrieben werden, die sie für die Zulassung zum Abitur benötigt. Das bedeute, dass die Tochter keine Zulassung zum Abitur erhalte, erläutert die Mutter. Vom Weilheimer Gymnasium habe sie dazu folgende Passage aus einem Schreiben des Kultusministeriums weitergeleitet bekommen:

‚Insbesondere schriftliche Leistungsnachweise können regelmäßig nur in Präsenz abgelegt und zur Vermeidung von Unterschleif hinreichend beaufsichtigt werden. Die Erfüllung der Testobliegenheit ist auch dafür Voraussetzung. Wird ihr nicht nachgekommen, muss den Betroffenen bewusst sein, dass Noten, die Voraussetzung für ein Vorrücken oder den Erwerb eines Schulabschlusses sind, nicht erworben werden können. Diese Konsequenz kann die Schule den Betroffenen nicht abnehmen.‘

[...] Die Mutter will das nicht fraglos hinnehmen – vor allem, weil die Tests nach wie vor freiwillig seien und denen, die sie ablehnten, auch keine Nachteile entstehen dürften. Das habe auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil im Frühjahr bestätigt. Sie überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten: ‚Ich finde das alles fragwürdig und trage es nicht mit.‘“

https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/weilheim-kein-abitur-fuer-coronatest-verweigerer-mutter-fuerchtet-um-schulabschluss-ihrer-tochter-91045985.html

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