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Elsa Mittmannsgruber von AUF1

Update zur „Antifa-Todesliste“
:
Ich habe Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft sieht aber von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab! Der Tatbestand der gefährlichen Drohung sei nicht gegeben, auch wenn die Liste „Todesliste“ heißt und der Verfasser von "Entnahme" der Gelisteten, also Mord, spricht.

Es müsste jedoch NORMALERWEISE in alle Richtungen ermittelt werden, sagte ein mir bekannter Anwalt. Doch bei Regierungskritikern ist solch ein lasches Vorgehen recht üblich, meinte der Rechtsanwalt weiter ...

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