Die Richter rechneten den beiden an, dass sie gestanden, sich bei dem Opfer entschuldigt und die Tat erkennbar bereut hätten. Sie seien auf einem guten Weg, befand Richterin Karin Michalek am Mittwoch.

"Da hat es keinen Sinn, sie ins Gefängnis zu stecken."
Sie betonte aber: "Wir haben lange überlegt, ob bei der Schwere der Schuld noch eine Bewährungsstrafe möglich ist."

Staatsanwältin Laura Hollmann hatte Gefängnisstrafen ohne Bewährung gefordert: "Das 18-jährige Opfer hat fünf Liter Blut verloren. Der junge Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und ist bis heute traumatisiert."
Die beiden Angeklagten hatten nach Überzeugung des Gerichts ihr späteres Opfer, mit dem sie zuvor Streit hatten, in der U-Bahnlinie 79 entdeckt. Sie stiegen zu ihm in den Waggon, wo es dann zu der Bluttat kam. Der 19-Jährige habe das Opfer von hinten festgehalten und der 17-Jährige ihm dann ein Klappmesser in den Bauch gerammt
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