Anzeige gegen das 🇨🇭Schweizer🇨🇭 Fernsehen wegen «❗️Schreckung der Bevölkerung❗️»

30. April 2021 | ZE¡TPUNKT

Die Sendung «Puls» behauptete fälschlicherweise, ein Viertel der Bevölkerung sei von Long Covid betroffen. Aufgrund der Schadwirkung der Sendung (Nocebo-Effekt) vermutet die Anzeige auch fahrlässige Körperverletzung

🔻 Gegen das Schweizer Fernsehen und die Macher der Sendung «Puls» ist eine Strafanzeige eingereicht worden wegen «Schreckung der Bevölkerung» nach Art. 258 des Strafgesetzbuches. Konkret geht es um eine Sendung vom 1. März 2021, in der behauptet wird, ein Viertel der mit SARS-CoV-2 Infizierten sei von «Long Covid» betroffen. Die Behauptung ist unzutreffend, weil gar nicht ein Viertel der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 angesteckt worden ist.

🔻 Long Covid 1 | Art. 258Art. 125 | Coronastress | Strafanzeige StGB 258 PDF | Eingangsbestätigung PDF | Long-Covid 2 | Bundesregierung

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