🇨🇭GASTKOMMENTAR🇨🇭

Der Bundesrat kann, kann, kann . . . Die Änderung des Covid-19-Gesetzes ist ein weiterhin verfassungswidriges Vorhaben

🔻 Mit dem Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat ein Kompetenzgeschenk angenommen. Doch Bundesgesetze dürfen keine inhaltsarmen Blankettgesetze sein.

20. Oktober 2021 | NZZ

Gegenstand der Abstimmung ist das «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie». Dabei fällt der inhaltsarme Gesetzestitel auf. Der Titel ist pleonastisch, denn was sollte ein Bundesgesetz anderes tun, als gesetzliche Grundlagen zu schaffen? Zudem muss ein Gesetz mehr leisten, als nur Verordnungen abzustützen.

🔻 Andreas Kley ist Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich.

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