🇨🇭Der Bundesrat🇨🇭 lockert den Grenzwert: bis zehnfache Sendeleistung für 📡5G📡

21. Dezember 2021 | ZE¡TPUNKT

Dabei werden die Rechte von Antennenanwohnern mit Füssen getreten. Weder sie noch die Gemeinden erhalten eine rekursfähige Verfügung. Es reicht die Einreichung eines Formulars bei der kantonalen Behörde. Dies steht im Widerspruch zu einem Bundesgerichtsentscheid, nach dem bei einer Änderung des Einflusses auf die Umwelt eine Baubewilligung nötig ist.

🔻 «Versteckte Grenzwerterhöhung durch Vollzugsempfehlung»

🔻 Der Bundesrat schafft Klarheit und erhöht die Rechtssicherheit

🔻 Beilage E-Mail von BAFU (PDF)

🔻 Erste Verwaltungs­gerichts­urteile zu 5G-Antennen

🔻 Gutachten Mobilfunkantennentechnologie (PDF)

🔻 «Bundesrat lockert Grenzwert: Bis zehnfache Sendeleistung für 5G»

🔻 DIE 5G LÜGE

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