STAATENLOSIGKEIT DEUTSCHER interessiert Bundeswahlleiter nicht
GERICHTSVOLLZIEHER Eid Mensch ZPO.§480 Eid ab, keine Versicherung an Eides statt. Polizeiaufgabenges. PAG.Art.6 muß sich ausweisen. Privatperson handeln u haftbar gemacht BGB.§823 & BGB.§839 Eröffnet GV als NICHT Richterin, Verstoß GG.Art.101