Forwarded from Heinrich´s Gedanken
⚠️Diffamierung als Reichsbürger und die möglichen Folgen⚠️

Die öffentliche Verwendung des Ausdrucks ‚Reichsbürger‘ in den sogenannten „Behörden“ ist rechtswidrig, da die Verwendung dieses Ausdrucks als Schmähbegriff in den Rechtsvorschriften (SHAEF-Gesetze) der Alliierten Besatzungsmächte verboten wurde, und zwar im „Law Nr. 1“, Gesetz vom 20. September 1945, erlassen in Berlin (COEL/P(45/40) des CONTROL COUNCIL,
REPEALING OF NAZI LAWS. Unter dieses Dekret fiel auch (I) REICH CITIZENSHIP LAW
(Reichsbürgergesetz) of 15 September, 1935, RGBL.1/1146 Article III.
Also wird jeder bestraft, der diese Bezeichnung gebraucht. Damit liegt Nichtigkeit eines jeden
Verwaltungsaktes, in welchem dieser Begriff offen oder unterschwellig gebraucht wurde, gemäß der BRD (GERMANY) Gesetzgebung § 42 VwGO, § 43, 44 VwVfG, Art. 24, 25 GG, sowie Art. 1-2 ÜLV, vor!
Sobald also der Vorwurf „Reichsbürger“-schaft benutzt wird, scheidet gleichzeitig wegen der
Weltanschauung die Gerichtsbarkeit gemäß § 2 VwVfG, §§ 40, 173 VwGO, § 41 ZPO, § 20 GVG
kraft Gesetzes der BRD (GERMANY) aus, wegen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht durch Diskriminierung. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Durch diese Behinderung der Regierung darf kein Nachteil entstehen (Art.3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
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