Dieser neue Infokanal ist für das Herzogtum Sachsen Coburg Gotha im Notstand. Selbstverständlich lässt sich die Vorgehensweise auf alle anderen Bundesstaaten 1zu1 übertragen. Es geht hier um die Aktivierung der Gemeinden im Herzogtum. Das bedeutet, dass souveräne Menschen aktiv an der Gestaltung im gültigen Recht mitwirken können. Wir bewegen uns nicht im Rechtskreis der BRiD sondern im gültigen Recht. Das Deutsche Kaiserreich war ein Staatenbund als Handelsbund. In diesem Ewigen Bund waren Herzogtümer, Großherzogtümer, Königreiche u.s.w. miteinander verbunden. Es gab keine direkte Staatsangehörigkeit zum Deutschen Kaiserreich. Die Menschen hatten die Staatsangehörigkeit im jeweiligen Bundesstaat. In unserem Fall "Sachsen Coburg Gotha". Wir können uns auf das Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStag) berufen und unsere Bundesstaatsangehörigkeit über unsere Erbfolge nachweisen. Dazu ist es wichtig die erforderlichen Unterlagen wie die
Beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister, Eheregister und Sterberegister mit Hinweisteil einzuholen.
Danach können die Anträge auf Feststellung der Bundesstaatenangehörigkeit bei der jeweiligen Wahlkommission eingereicht und bearbeitet werden. Und hier kommen wir ins Spiel....

Wie im allgemeinen bekannt, auch im Rechtskreis der BRiD mit seinen Politikern und Vertretern, ist das Deutsche Kaiserreich nie untergegangen. Es ist nur durch fehlende Struktur und Vertreter handlungsunfähig. Und das möchten wir ändern.

Kommt ins Handeln. Wir helfen euch dabei...

Mehr Infos bekommt ihr hier 👇

Kanal: @WahlkommissionSCG
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