14.
Aus aktuellem Anlaß an dieser Stelle eine aktuelle Beitragsreihe zum Thema
"Wesen des "BRD"-Systems".

Es wird im folgenden nachgewiesen, daß das Wesen des "BRD"-Systems aus vielen Aspekten besteht, die sich gegenseitig keineswegs ausschließen sondern wechselseitig ergänzen. So ist die "BRD"
● eine Besatzerverwaltung
● eine antidemokratische, zentralistische Struktur
● eine gegenwärtig offen sichtbare faschistische Diktatur
● eine reine Handelsrechstkonstruktion bzw. eine Firma
● eine verfassungsfeindliche verbrecherische Vereinigung
● eine lupenreine Nazi- Organisation
● eine gigantische Anstalt
● eine Religionsgemeinschaft bzw. eine Sekte

14.
Wesen des "BRD"-Systems:
1v8
"BRD" - eine Besatzerverwaltung:
● die sogenanten "Bundesländer" sind in den Jahren 1945 bis 1946 von allen vier Besatzungsmächten per Militärbefehl gegründet worden - einzige Legitmation der sogenannten "Bundesländer" sind die jeweiligen Militärbefehle
● Die"BRD" selbst ist 1949 von den drei westlichen Besatzungsmächten gegründet worden - einzige Legitimation ist das Legitimationsschreiben vom 12.05.1949 mit umfassenden Auflagen und Einschränkungen
● das Kriegsrecht des "ersten" und "zweiten Weltkrieges" und das Besatzungsrecht, welches vor Gründung der "Bundesländer" und der "BRD" etabliert wurde, ist entsprechend Art. 139 "Grundgesetz" dem "Grundgesetz" gegenüber nach wie vor höherrangig
● "BRD" und "Bundesländer" sind somit selbst niederrangiges Besatzungsrecht. Die Fortgeltung des dem Grungesetz gegenüber höherrangigen Besatzungsrechts ergibt sich zusätzlich aus:
○ dem Überleitungsvertrag von Berlin von 1990 (Regelung, daß das gesamte Besatzungsrecht nicht nur für Berlin sondern für ganz Deutschland weiterhin in Kraft ist)
○ dem Notenwechsel aus dem Jahre 1990 (alle Rechte der Besatzungsbehörden weiterhin in Kraft)
○ umfassende Gesetzesverfügungen der Besatzer 2006 bis 2010 ohne Mitwirkung von "Bundestag" oder "Bundesrat" "Bereinigungsgesetze" (Dabei vollständige Wiederherstellung vormals aufgehobener Teile des Besatzungsrechtes (2. BMJBBG vom 23.11.2007 Art. 4 §2).
Fazit:
Das "BRD"-System ist kein Staat, es ist eine Besatzerverwaltung und hat seine Legitimation ausschließlich von den Besatzern. Das Siegerrecht des "zweiten Weltkrieges" und das Besatzungsrecht von vor Gründung der "Bundesländer" und der "BRD", somit alle Rechte der Besatzer sind nach wie vor in Kraft und dem "Grundgesetz" gegenüber höherrangig. Folgerichtig ist die Besatzerverwaltung "BRD" nur der verlängerte Arm der Besatzer. Jeder der mit einem Personalausweis Personal dieser "BRD" ist, ist Personal der drei wesentlichen Besatzer, das heisst Angehöriger einer Militärverwaltung bzw. Militärangehöriger und kein Zivilist entsprechend Haager Landkriegsordnung.
Auch "BRD"- Funktionärsbonzen sind nur Angestellte der Besatzer und diesen weisungsgebunden. Höherrangiges Recht bricht niederrangiges Recht.
Weil es zum "Grundgesetz" höherrangiges Recht gibt, sind alle Grundrechte im "Grundgesetz" nur Makulatur.
Hier sehen wir den markanten Unterschied zwischen dem "Grundgesetz" und einer Verfassung. Eine Verfassung ist immer die höchste Rechtsnorm in einem Staat. Das "Grundgesetz" ist für jeden sichtbar nur niederrangiges Besatzungsrecht.
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