Eine weitere Klage auf Neuwahlen der Bundestagswahl 2021 wird angestrebt.

AfD-Direktkandidat Andreas Harlaß und Rechtsanwalt Dr. Joachim Keiler gehen zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Bei der Wahl zum Bundestag im September 2021 gab es im Wahlkreis 160, Bautzen II Dresden II, schwerwiegende Fehler während der Stimmauszählung.

Bei den Zweitstimmen lag die AfD weit vor der CDU, bei den Erststimmen „unterlag“ Harlaß dem CDU-Kandidaten mit nur 35 Stimmen (insgesamt knapp 235.000 Wahlberechtigte).

Ein erfolgtes Nachzählen in wenigen Wahllokalen brachte bereits sieben Stimmen.
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