Familienrichter am AG Weimar:
Hauptverfahren wegen Rechtsbeugung eröffnet

Gegen einen Familienrichter am AG Weimar hat das LG Erfurt die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Mann hatte zu Beginn der Corona-Pandemie als Zivilrichter die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben.
Das Landgericht (LG) Erfurt hat gegen einen Familienrichter am Amtsgericht (AG) Weimar die Anklage wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az. 2 KLs 542 Js 11498/21). Dem 59-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren.
Der Richter hatte im April 2021 im Rahmen einer Kindschaftssache die Maskenpflicht für alle Schülerinnen an zwei Schulen in Weimar aufgehoben und damit bundesweit für Aufregung gesorgt.
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Hier lesen Sie den vollständigen Bericht:

👉🏼 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-erfurt-familienrichter-ag-weimar-corona-maskenpflicht-entscheidung-rechtsbeugung-anklage-zugelassen/

Kommentar: Dieser Fall ging durch die Presse. Und jetzt wurde gegen den Weimarer Richter die Anklage wegen Rechtsbeugung zugelassen.
Er hatte über eine Kindschaftssache zu entscheiden, insoweit war er gemäß
§ 1666 Abs. 4 BGB auch zuständig, hat nach bestem Wissen und Gewissen entschieden nach den ihm damals schon bekannten Erkenntnissen zu Masken, Abständen und Tests. Das soll Rechtsbeugung sein?
Eine Verurteilung wäre fatal für unser Rechtssystem, für das eh schon angeknackste Vertrauen in die Rechtsprechung.
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