Prozesstag 16.05.2023 – Landgericht Bochum

Insgesamt sollten an diesem Verhandlungstag vier Zeugen gehört werden.

Die erste Zeugin machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, da sie ansonsten ihre Tochter hätte belasten können.
Die nächste Zeugin erschien nicht, da sie lt. Staatsanwältin Linnenbank mittlerweile in den Niederlanden wohnt und die Ladung nicht zugestellt werden konnte.
Ein weiterer Zeuge erschien trotz zugestellter Ladung nicht. Ihm wurde am Ende des Verhandlungstages ein Ordnungsgeld i.H.v. 150 Euro oder wahlweise 3 Tage Ordnungshaft verhängt.
Bei der vierten Zeugin handelte es sich um eine 40-jährige PTA der Apotheke am Hohenzollernpark in Recklinghausen, welche die Praxis Habig seinerzeit mit Gentherapeutika beliefert hatte. Sie wurde intensiv zu den logistischen und organisatorischen Abläufen zwischen Großhandel, Apotheke und Arztpraxen befragt.
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