👆Anmerkung: Die Beweisfragen, die mit den Beweisanträge des Wahlverteidigers Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aufgearbeitet werden sollten, sind für diese Strafsache relevant, werden aber dennoch nicht aufgearbeitet, weil diese Kammer diese Beweisanträge allesamt willkürlich abgelehnt hat. Nach § 244 StPO darf ein Beweisantrag aber nur unter den dort genannten Voraussetzungen abgelehnt werden. Diese 12. Kammer des LG Bochum scheint all das nicht zu interessieren.

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