Bericht vom Gericht
Dienstag 29.08.2023
-Teil 5

Zeugin Nr. 2 befand sich wegen Tinnitus und Depressionen in einer psychosomatischen Reha, als die Polizei sie in der Klinik aufsuchte.
Man nahm sie von dort direkt mit zum Bluttest. Eine Blutentnahme vor Ort in der Klinik wurde ihr verweigert. Sie wurde von den 2 Polizeibeamten wie eine Schwerverbrecherin abgeführt.
Die Scham vor Ort und die Ermittlungen warfen sie in ihrem Heilungsprozess sehr zurück.

Bezahlt habe sie nichts für den Impfnachweis. Sie habe den Nachweis benötigt um ihre schwer kranken Eltern im Falle eines Notfalls im Krankenhaus besuchen zu können.

Am nächsten Prozesstag sollten dann die Impfnachweise verlesen werden.
Eine Urteilsverkündung für den nächsten Tag wurde wegen dieser und anderer terminlicher Gründe dann abgelehnt.
Für die Prozessbeobachter schien es, als wollte man Heinrich noch möglichst lange in U-Haft behalten...😠

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