Der Bundesetat 2024 sieht 23 Millionen Euro für "Ausgaben aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen" (Ausgaben für Bewirtung & Unterhaltung von Gästen) vor. Auf das Auswärtige Amt entfallen davon mit 15,7 Millionen Euro 68 %.
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Ernst Wolff via Twitter
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