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Vorwurf der Wahlfälschung und Frühbriefwahlbetrug bei Oberbürgermeisterwahl

Da Wahlen geheime Abstimmungen am Stichtag sind und die vorgezogene Briefwahl die Ausnahme sein muss und nicht die Regel, sind genau genommen alle Wahlen während der Corona-Maßnahmen ungültig und müssen wiederholt werden.

In diesem Zusammenhang wurde eine ausführliche Wahlanfechtung verfasst, über welche am Mittwoch, den 21. Dezember in Stuttgart
um 10 Uhr verhandelt wird.

Möge der Tag der Wintersonnenwende, ab welchem die Tage wieder länger werden, das Gericht erhellen.

Verwaltungsgericht Stuttgart
1. Stock Saal 5
Hauffstr. 5,
70178 Stuttgart
t:49-711-6673-0
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#BW #Mi2112 #Stuttgart

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