Rechtsanspruch auf Frauenhausplatz verschleiert Ursachen von Gewalt gegen Frauen und etabliert eine ‚Opferindustrie‘

Wenn es nach der Gleichstellungsbeauftragten Thüringens geht, soll es 15 Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, die sich zur Aufgabe gemacht hat, alle Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen, einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz geben. Demnach soll in Deutschland ein flächendeckendes Netz an Schutzeinrichtungen entstehen.

Die AfD-Fraktion positioniert sich klar gegen diese Forderung, da die eigentlichen Ursachen nicht angegangen werden. Besagter Rechtsanspruch ist nur Symptombekämpfung, solange der Staat jegliche Gewalt gegen Frauen nicht konsequent bekämpft. Hierbei darf auch die importierte Gewalt gegen Frauen durch kulturfremde Migranten nicht länger tabuisiert werden!

Wir brauchen keine neue ‚Opferindustrie‘, sondern müssen den Opfern helfen - durch Benennung der wahren Probleme.

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