🇦🇹 Zur Anzeige wegen vorsätzlicher Gefährdung
09.09.2021 um 10 : 50 Uhr

Ist die Kampagne #stecktunsan vorsätzliche Gefährdung?

Am 07.05.2021 wurde ein Arzt in Vorarlberg wegen "vorsätzlicher Gefährdung" zu einer Geldstrafe von 63.000,00 Euro verurteilt, weil er auf Facebook öffentlich dazu aufgefordert hatte, sich im Familienkreis gezielt selbst zu infizieren (siehe hier: https://www.vol.at/arzt-in-vorarlberg-empfahl-selbstinfektion-verurteilt/6982374). Wie mir per PN mitgeteilt wurde, ist mittlerweile gegen mich dieselbe Anzeige erstattet worden.

Unterschiede zwischen dem Vorarlberg-Fall und #stecktunsan

1️⃣ Ich bin kein Arzt, daher keine "medizinische Autorität" - das weiß jeder. Was ich sage ist folglich auch keine Referenzquelle für medizinische Entscheidungen oder Auskunftsbasis für individuelle Therapiewahl.
2️⃣ Ich sage: zur Erreichung des Ziels des Schutzes der Gesellschaft durch Herdenimmunität und zur raschen Beendigung der Pandemie fordere ich für mich selbst das Recht, unter den lebensbedrohlichen Risiken "Teilnahme am Spritzenexperiment" und "Durchmachen der Krankheit" zu wählen. Und ich lade andere Grundrechtsaktivisten dazu ein, dasselbe zu fordern.
3️⃣ Ich habe niemanden aufgefordert, sich mit irgendetwas zu infizieren. Ich sage nicht "steckt euch an", sondern "steckt uns an".
4️⃣ Die Forderung "steckt uns an" richtet sich an die Entscheidungsträger der Regierungen und ist die Kurzfassung von: "richtet ein großangelegtes Forschungsprogramm zum Thema Gesundung ein, um zuverlässigere Erkenntnisse zu Risiken und Folgen einer C-Infektion zu gewinnen".
5️⃣ Selbstverständlich setze ich voraus, dass es Regierungen, die zu umfassenden Maßnahmen für Gesundheitsschutz willens und in der Lage sind, möglich ist, kontrollierte Bedingungen und Regeln zu ersinnen, unter denen die Forderung "steckt uns an" so erfüllt werden kann, dass es nicht zu unkontrollierter Ausbreitung auf jene Menschen kommt, die nicht freiwillig angesteckt werden möchten.
6️⃣ Die Forderung nach einer Ansteckung von Genimpften geht nicht von mir aus, sondern von Prof. Drosten (siehe hier). Seine Forderung zu verbreiten / zu begrüßen / zu kommentieren muss wohl erlaubt sein. Sollte aber seine Forderung eine "vorsätzliche Gefährdung" darstellen, müsst ihr ihn anzeigen und nicht mich. Hilfsweise die von mir zitierten Zeitungen, die seine Forderung abgedruckt und verbreitet haben (was übrigens keine schlechte Idee wäre, um eine ordentliche Prüfung der Nimpfwirksamkeit durch die Gerichte anzustoßen!).
7️⃣ Die Forderung nach Selbstinfektion zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn entspricht dem Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Der Selbstversuch bzw. die medizinische Forschung an Freiwilligen hat eine lange Geschichte (siehe hier) und ist wichtig für die Entwicklung von Medikamenten und Therapien.
8️⃣ "Steckt uns an" ist eine Botschaft von denjenigen, die es rufen, an die Verantwortlichen, die man auch folgendermaßen ausdrücken könnte: "Hier stehen Freiwillige für ein Genesungsexperiment" - und somit keine vorsätzliche Gefährdung.

Ich bin sehr gespannt auf das Ermittlungsverfahren und die Rechtsfolgen. Aber von meiner Forderung gehe ich nicht ab. Ich verlange ebenso große Sorgfalt und ebenso großen Ressourceneinsatz bei der Erforschung der natürlichen Immunisierung wie bei der Erforschung der "künstlichen Immunisierung" und objektiven Vergleich der Ergebnisse, Risiken und Nebenwirkungen beider Forschungszweige. Und ich verlange das Recht, zwischen den beiden Wegen zur Immunisierung wählen zu dürfen.

Meine persönliche Entscheidung nach 18 Monaten Lagebeobachtung und Risikoabwägung zwischen Injektion und Infektion lautet: ich wähle Durchmachen der Krankheit, Genesung und natürliche Immunisierung. Ich fordere meine Regierung dazu auf, mir diese Wahl zu ermöglichen und meinen selbst gewählten Beitrag zum Schutz der Gesellschaft leisten zu dürfen. Damit wir die Gesellschaft schützen und zum normalen Leben zurückkehren können.

Wer es genauso sieht wie ich: fordert mit mir "steckt uns an"!

#stecktunsan

@alexander_ehrlich
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