❗️🇩🇪 Fiskus bittet Online-Verkäufer künftig zur Kasse

▫️Wer künftig bei Ebay oder anderen Online-Marktplätzen Bücher, Kleidung, ausrangierte Fahrräder oder gar Autos anbietet, muss genau rechnen. Seit dem 1. Januar 2023 wirft das Finanzamt ein Auge auf ganz besonders rege Online-Händler und bittet die möglicherweise zur Kasse. Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikeln oder einem Umsatz von 2.000 Euro bis Januar 2024.

▫️Wird diese sogenannte Bagatellgrenze überschritten, sind die Betreiber der virtuellen Börsen dazu verpflichtet, dem Fiskus die Namen der Verkäufer mitzuteilen. Das gilt auch, wenn die Summe bereits nach weniger verkauften Artikeln überschritten wird.

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