Die vorstehend genannte Verfassung wurde vom Bundesrat dem, am 21. MΓ€rz 1871 zusammentretenden Reichstag des Deutschen Reiches unter rein redaktionellen Γnderungen als Reichsgesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vorgelegt und am 16. April 1871 von Kaiser Wilhelm I. im Reichsgesetzblatt bekanntgemacht. Das Gesetz trat am 4. Mai 1871 in Kraft und ersetzte im Wesentlichen die vorstehend genannte vereinbarte Verfassung.