Der Krankenschein macht den Unterschied

"Ungeimpfte, die eine Quarantäneanordnung erhalten, haben der Beschlussvorlage nach ab 11. Oktober aller Voraussicht nach keinen Anspruch mehr auf Entschädigungszahlungen durch die Landesbehörden. Doch jeder Arbeitnehmer in Quarantäne, der sich wie auch immer geartet krank fühlt, damit bei einem Arzt vorstellig wird und durch den behandelnden Arzt den „gelben Schein“ zur Arbeitsunfähigkeit erhalten hat, unterliegt selbstverständlich auch weiterhin der regulären Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen – ob geimpft oder ungeimpft."

https://philosophia-perennis.com/2021/09/22/diskussion-um-lohnfortzahlung-wie-ungeimpfte-nun-ihre-existenz-sichern/

#Quarantäne #Lohnfortzahlung #Ungeimpfte

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