BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Forwarded from
RA Ludwig - Querdenkeranwalt
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Nochmal zur Info an alle
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Handy-Aufnahmen von Polizeimaßnahmen sind
nicht!
strafbar.
Die rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei in vielen Fällen schon.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-osnabrueck-qs4921-video-bild-ton-aufnahme-polizeieinsatz-handy-beschlagnahme-unzulaessig/?s=09
Legal Tribune Online
Handyvideo von einem Polizeieinsatz ist zulässig
Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dafür benutztes Handy darf nicht beschlagnahmt werden.
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