Nach BW nun auch Sachsen: 2G im Einzelhandel

Sachsen hat am Montag die "Überlastungsstufe" in der Corona-Pandemie erreicht. Am Mittwoch, 17.11. ist es offiziell geworden: Die Überlastungsstufe, quasi ein Lockdown light, wird am Freitag greifen:

Es sind Treffen von Angehörigen eines Haushaltes mit nur noch einer weiteren Person erlaubt. Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 16 Jahre zählen dabei nicht mit. Für weitere Bereiche wie Hallenbäder und Saunen, Friseure, Kosmetik oder Tattoo-Studios gilt das 2G-Modell. Ein Testnachweis reicht nicht mehr. Zudem wurde am 16.11. beschlossen, dass ab der Überlastungsstufe 2G auch im Einzelhandel gelten wird. Das gilt nicht für die Grundversorgung, also Supermärkte und Drogerien.

Versammlungen können weiter stattfinden, jedoch sind in der Überlastungsstufe maximal noch zehn Personen erlaubt. Geimpfte und Genesene werden mitgezählt. Im Einzelfall können Ausnahmen bewilligt werden. Zudem gilt bei Veranstaltungen ab 50 Personen das 2G-Plus-Modell.

https://www.lr-online.de/nachrichten/sachsen/corona-sachsen-ueberlastungsstufe-belastung-verordnung-regeln-kontaktbeschraenkungen-lockdown-60711617.html

#Sachsen #2G #Ungeimpfte

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